Pflegekassenleistung

Verhinderungspflege

§ 39 SGB XI

Was ist Verhinderungspflege?

Wenn eine private Pflegeperson (z.B. Angehörige) vorübergehend ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder wichtiger Termine – kann die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI die Kosten für eine Ersatzpflege übernehmen.

Ziel der Verhinderungspflege

Die Versorgung wird in dieser Zeit weiterhin zuverlässig sichergestellt und pflegende Angehörige werden entlastet.

Die Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder für einen zusammenhängenden Zeitraum genutzt werden – je nachdem, was im Alltag benötigt wird.

Voraussetzungen

Verhinderungspflege ist in der Regel möglich, wenn:

  • ein Pflegegrad (2 bis 5) vorliegt
  • die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird
  • die private Pflegeperson die Pflege bereits seit mindestens 6 Monaten übernommen hat (Vorpflegezeit)

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und in welchem Umfang die Pflegekasse übernimmt, klärt die Pflegekasse im Einzelfall.

Umfang und Budget

Die Pflegekasse stellt pro Kalenderjahr ein festes Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung. Daraus können Ersatzpflege und unterstützende Einsätze finanziert werden.

Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Jahres flexibel eingesetzt werden – abhängig von den Regelungen der Pflegekasse.

⚠️ Wichtig: Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Kombination mit weiteren Budgets (z.B. Kurzzeitpflege). Welche Variante sinnvoll ist, hängt von deiner Situation und den Vorgaben der Pflegekasse ab.

So beantragst du Verhinderungspflege

Der Ablauf ist meist unkompliziert:

1 Bei der Pflegekasse nachfragen oder Formular anfordern (oft online verfügbar)
2 Verhinderungspflege beantragen (für geplante oder auch kurzfristige Ausfälle)
3 Nach Genehmigung bzw. Klärung: Ersatzpflege organisieren und Termine festlegen
4 Abrechnung über Rechnung/Kostenerstattung oder Direktabrechnung (je nach Pflegekasse und Anbieter)
💡 Tipp: Wenn du die Verhinderungspflege planst (Urlaub/Termine), lohnt es sich, frühzeitig zu beantragen – dann ist die Organisation entspannter.

Abrechnung

Je nach Pflegekasse und Situation läuft es entweder über:

Abrechnungsmöglichkeiten
  • Kostenerstattung: Rechnung einreichen, Erstattung bis zur Höhe des Budgets
  • Direktabrechnung: Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab (wenn möglich)

Welche Variante bei dir gilt, sagt dir deine Pflegekasse.

Verhinderungspflege buchen – so läuft's praktisch

Wenn du Verhinderungspflege nutzen möchtest:

1 Zeitraum und Bedarf festlegen (stundenweise oder zusammenhängend)
2 Antrag/Unterlagen bei der Pflegekasse einreichen bzw. Anspruch klären
3 Termin(e) vereinbaren
4 Versorgung wird im vereinbarten Umfang übernommen

Sie benötigen eine Ersatzpflege? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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