Häufige Fragen

Alles Wichtige zur Verhinderungspflege und unseren Leistungen

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist eine Leistung der Pflegekasse, wenn die private Pflegeperson z. B. ein Angehöriger vorübergehend verhindert ist, z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen. In dieser Zeit übernehmen wir die Betreuung zuverlässig und liebevoll.

Wir bieten Verhinderungspflege stundenweise an flexibel und bedarfsgerecht. Ideal, wenn die Angehörigen nur für ein paar Stunden Entlastung benötigen ohne stationäre Unterbringung oder lange Abwesenheit.

Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn:

  • sie mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt wurden
  • die reguläre Pflegeperson verhindert ist

Wie hoch ist der Anspruch?

Das hängt vom Pflegegrad ab:

  • Ab Pflegegrad 1: 131 Euro im Monat (1.572 Euro im Jahr)
  • Ab Pflegegrad 2: Kombiniert mit der Verhinderungspflege bis zu 3.539 Euro jährlich

Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.

Wichtig: Stundenweise Verhinderungspflege wird nicht auf die Kurzzeitpflege angerechnet Sie verlieren also keine anderen Leistungen.

Unser Service für Sie

  • Persönliche Beratung zu den Leistungen
  • Unterstützung bei der Antragstellung
  • Abrechnung direkt mit der Pflegekasse möglich

Lassen Sie sich unverbindlich beraten wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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