
Entlastungsbetrag
§ 45b SGB XI
Was ist der Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.
Der Betrag ist dafür gedacht, Pflegepersonen zu entlasten und den Alltag zu erleichtern.
Der Betrag ist zweckgebunden: Er kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden – zum Beispiel für Hilfe im Haushalt, alltagsnahe Unterstützung oder Betreuungsangebote (je nach Anerkennung und regionalen Vorgaben).
So funktioniert die Abrechnung
In den meisten Fällen wird der Entlastungsbetrag über Kostenerstattung abgerechnet:
Je nach Pflegekasse und Bundesland kann auch eine Direktabrechnung möglich sein, bei der die Abrechnung direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse erfolgt.
Wie beantragt man den Entlastungsbetrag?
Ein separater Antrag ist oft nicht erforderlich, sobald ein Pflegegrad vorliegt – der Anspruch besteht dann grundsätzlich automatisch.
Trotzdem lohnt sich ein kurzer Check bei deiner Pflegekasse, weil Abläufe und Formulare je nach Kasse unterschiedlich sein können.
- „Wie reiche ich Rechnungen für den Entlastungsbetrag ein?"
- „Benötigen Sie ein bestimmtes Formular?"
- „Ist Direktabrechnung möglich?"
- „Welche Angebote sind in meinem Bundesland anerkannt?"
Wichtige Hinweise
- Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Häufig können nicht verbrauchte Monatsbeträge angespart und später genutzt werden (innerhalb der gesetzlichen Fristen).
- Erstattet wird nur bis zur Höhe des verfügbaren Budgets.
- Grundlage sind immer die Vorgaben der Pflegekasse und die Anerkennung des Anbieters.
Entlastung buchen – so gehst du vor
Wenn du Unterstützung über den Entlastungsbetrag nutzen möchtest, läuft es in der Praxis meist so ab:
Sie möchten den Entlastungsbetrag nutzen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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